
Vielleicht erinnert sich noch jemand an den Beitrag „Was die Behörden verschweigen“ vom 22.09.2022, indem wir angeregt hatten das Gesundheitsministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufzufordern die Inhaltsstoffe bzw. die Sicherheits-Datenblätter der Covid-19 Antigen-Schnelltests zu übermitteln.
Wie nicht anders zu erwarten war, kam von Seiten des Ministeriums (welches speziell für den Schutz des Verbrauchers und dessen Wohlergehen zuständig ist) natürlich keine Reaktion.

Mithin muss davon ausgegangen werden, dass dem Ministerium das genaue Gefährdungspotenzial nicht bekannt ist und somit ein gefahrloser Gebrauch dieser Antigen-Schnelltests nicht garantiert war.
Da unter diesen Umständen auch eine Entsorgung über den Haus-Restabfall problematisch erscheint (auch wenn man uns das glauben machen will), sollten u.M.n. die ungenutzen Chargen – wie in der Industrie üblich – an den Verursacher retourniert werden.