
Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe von 110 bis 2.475 EUR und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Gefördert werden EPU’s und Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von 10.000 bis 400.000 EUR. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen gibt es hier.